Rechtsprechung
LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 RJ 311/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf höhere Altersrente infolge einer zeitlichen Verschiebung von wirksam entrichteten freiwilligen Versicherungsbeiträgen bzw. deren Erstattung; Verschiebung der fiktiven Beitragszeiten für Kindererziehung bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder; Erstattung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 10.02.2004 - S 2 RJ 738/01
- LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 RJ 311/04
- LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 R 311/04
- BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R
Zusammentreffen von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten mit …
Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 RJ 311/04
Die Begrenzung auf die Zahl der Entgeltpunkte, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) höchstens erreichbar seien, sei - wie bereits das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 17.12.2002 (Az. B 4 RA 46/01 R) entschieden habe - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Aus den inzwischen ergangenen Urteilen des BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - und vom 30.01.2003 - B 4 RA 47/02 R - ergebe sich, dass in Fällen des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze bei Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten noch erheblicher Regelungsbedarf durch den Gesetzgeber bestehe und die bestehenden Gesetze möglicherweise verfassungswidrig seien.
Diese Ausgestaltung der Höchstwerte ist nicht verfassungswidrig (vgl. BSG, Urteile vom 17.12.2003 - B 4 RA 46/01 R und vom 30.01.2003 - B 4 RA 47/02 R -).
Die Zulassung der Revision erscheint im Hinblick auf die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (Urteile vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - und vom 30.01 2003 - B 4 RA 47/02 R - erforderlich.
- BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 47/02 R
Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten - Begrenzung der …
Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 RJ 311/04
Aus den inzwischen ergangenen Urteilen des BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - und vom 30.01.2003 - B 4 RA 47/02 R - ergebe sich, dass in Fällen des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze bei Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten noch erheblicher Regelungsbedarf durch den Gesetzgeber bestehe und die bestehenden Gesetze möglicherweise verfassungswidrig seien.Diese Ausgestaltung der Höchstwerte ist nicht verfassungswidrig (vgl. BSG, Urteile vom 17.12.2003 - B 4 RA 46/01 R und vom 30.01.2003 - B 4 RA 47/02 R -).
Die Zulassung der Revision erscheint im Hinblick auf die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (Urteile vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - und vom 30.01 2003 - B 4 RA 47/02 R - erforderlich.
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 RJ 311/04
6 Abs. 1 GG scheidet als Prüfmaßstab bereits deshalb aus, weil sich aus der darin getroffenen Wertentscheidung zugunsten von Ehe und Familie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip lediglich die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich ergibt, nicht aber eine konkrete Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist; insoweit besteht vielmehr grundsätzlich eine Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 87, 1, 35 f.). - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 RJ 311/04
Geschützt sind durch Art. 14 Abs. 1 GG Ansprüche und Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrem Gesamtbestand, wie sie sich aus der jeweiligen Gesetzeslage ergeben (BVerfGE 53, 257, 293).